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   BVerwG, 13.07.1977 - VI C 54.76   

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BVerwG, 13.07.1977 - VI C 54.76 (https://dejure.org/1977,1626)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1977 - VI C 54.76 (https://dejure.org/1977,1626)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1977 - VI C 54.76 (https://dejure.org/1977,1626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer verwaltungsgerichtlichen Prozessvertretung durch einen auf Widerruf oder Probe verbeamteten Rechtsanwalt in Sachen gegen seinen Dienstherrn - Anforderungen an das Feststellungsinteresse bei der Feststellungsklage - Entfallen des Rechtsschutzinteresses ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 54.76
    Gegenstand des Feststellungsantrags war damit eine einzelne, sich aus der dem Kläger erteilten Nebentätigkeitsgnehmigung als Rechtsanwalt ergebende gegenwärtige Berechtigung, die - anders als etwa ein nur zukünftiges, noch nicht konkretisiertes Rechtsverhältnis oder eine abstrakte Rechtsfrage - ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis darstellt (zur Zulässigkeit derartiger Feststellungsklagen vgl. u.a. BVerwGE 21, 293 [295]; 36, 218 [225]; 38, 346).

    Interesse, sei es rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, bestehen kann (BVerwGE 36, 218 [226 f.]; 41, 253 [259 f.]; Eyermann/Fröhler, VwGO, 7. Aufl, § 43 RdNr. 11; Redeker/von Oertzen, VwGO, 5. Aufl, § 43 Anm. 20).

    Die als Beispiel schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen anerkannte Absicht eines Beamten, einen Schadensersatzprozeß anzustrengen (BVerwGE 36, 218 [227]; 41, 253 [260]), besteht hier offenbar nicht.

  • BVerwG, 08.12.1972 - VI C 8.70

    Bewertung eines Dienstpostens - Besoldung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 54.76
    Interesse, sei es rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, bestehen kann (BVerwGE 36, 218 [226 f.]; 41, 253 [259 f.]; Eyermann/Fröhler, VwGO, 7. Aufl, § 43 RdNr. 11; Redeker/von Oertzen, VwGO, 5. Aufl, § 43 Anm. 20).

    Die als Beispiel schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen anerkannte Absicht eines Beamten, einen Schadensersatzprozeß anzustrengen (BVerwGE 36, 218 [227]; 41, 253 [260]), besteht hier offenbar nicht.

  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 54.76
    Gegenstand des Feststellungsantrags war damit eine einzelne, sich aus der dem Kläger erteilten Nebentätigkeitsgnehmigung als Rechtsanwalt ergebende gegenwärtige Berechtigung, die - anders als etwa ein nur zukünftiges, noch nicht konkretisiertes Rechtsverhältnis oder eine abstrakte Rechtsfrage - ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis darstellt (zur Zulässigkeit derartiger Feststellungsklagen vgl. u.a. BVerwGE 21, 293 [295]; 36, 218 [225]; 38, 346).
  • BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60

    Anspruch auf nachträgliche Auszahlung von Dienstbezügen - Verpflichtung des

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 54.76
    Denn das für einen Schadensersatzanspruch erforderliche Verschulden eines Beamten ist regelmäßig zu verneinen, wenn die gleiche Auffassung - wie im vorliegenden Falle - von einem mit mehreren Rechtskundigen besetzten Kollegialgericht vertreten worden ist (BVerwGE 14, 222 [231]; Beschlüsse vom 22. September 1975 - BVerwG VII B 12.75 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 79] und vom 20. Dezember 1976 - BVerwG II B 17.76 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 17.09.1970 - II C 2.69

    Anspruch auf Genehmigung einer Nebentätigkeit - Entscheidung über den Antrag

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 54.76
    Im Einklang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 1970 (NJW 1970 S. 2313) habe das Verwaltungsgericht festgestellt, daß dies erst der Fall sei, wenn die Nebentätigkeit des Klägers durchschnittlich mehr als 14 Wochenstunden betrage.
  • BVerwG, 22.09.1975 - 7 B 12.75

    Minderung der Leistungsfähigkeit auf Grund von Diskrimierungen durch einen Lehrer

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 54.76
    Denn das für einen Schadensersatzanspruch erforderliche Verschulden eines Beamten ist regelmäßig zu verneinen, wenn die gleiche Auffassung - wie im vorliegenden Falle - von einem mit mehreren Rechtskundigen besetzten Kollegialgericht vertreten worden ist (BVerwGE 14, 222 [231]; Beschlüsse vom 22. September 1975 - BVerwG VII B 12.75 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 79] und vom 20. Dezember 1976 - BVerwG II B 17.76 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 19.12.1963 - VI C 167.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 54.76
    Der Streitgegenstand dieses Antrages wird nicht allein durch seinen Wortlaut bestimmt, sondern erschließt sich erst aus der Klagebegründung (vgl. auch §§ 82, 86 Abs. 3 und 4, § 88 VwGO; Urteil vom 19. Dezember 1963 - BVerwG VI C 167.62 -).
  • BVerwG, 06.07.1965 - II C 152.62
    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 54.76
    Gegenstand des Feststellungsantrags war damit eine einzelne, sich aus der dem Kläger erteilten Nebentätigkeitsgnehmigung als Rechtsanwalt ergebende gegenwärtige Berechtigung, die - anders als etwa ein nur zukünftiges, noch nicht konkretisiertes Rechtsverhältnis oder eine abstrakte Rechtsfrage - ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis darstellt (zur Zulässigkeit derartiger Feststellungsklagen vgl. u.a. BVerwGE 21, 293 [295]; 36, 218 [225]; 38, 346).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1971 - VIII A 225/70
    Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 54.76
    Bei dieser Sachlage konnte dem Kläger nicht das Risiko zugemutet werden, außerhalb der ihm erteilten Genehmigung als Rechtsanwalt aufzutreten (vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 16. Juni 1971 - VIII A 225/70 - [DVBl. 1972 S. 507]).
  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80

    Gerichtsvollzieher - Aufgaben - Vollstreckungsauftrag - Justizkassensache

    Der Kläger hat auch das erforderliche "berechtigte Interesse an der alsbaldigen Feststellung", das in jedem nach Lage des Falles anzuerkennenden schutzwürdigen Interesse, sei es rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, bestehen kann (BVerwGE 36, 218 [225 f.]; 41, 253 [259 f.]; Urteil vom 13. Juli 1977 - BVerwG 6 C 54.76 - [Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 53]).
  • BVerwG, 09.10.1981 - 2 B 62.80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - "Berechtigtes Interesse" an einem

    "Offensichtlich aussichtslos" ist der Schadensersatzprozeß mangels Verschuldens in der Regel aber dann, wenn die gleiche Auffassung - wie auch im vorliegenden Falle - von einem mit mehreren Rechtskundigen besetzten Kollegialgericht vertreten worden ist (BVerwGE 14, 222 [231]; Beschlüsse vom 22. September 1975 - BVerwG 7 B 12.75 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 79] und vom 20. Dezember 1976 - BVerwG 2 B 17.76 - mit weiteren Nachweisen sowie Urteil vom 13. Juli 1977 - BVerwG 6 C 54.76 - [Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 53]).
  • BVerwG, 26.06.1979 - 1 C 5.76

    Zulassung zum Direkteinkauf von Rohdiamanten bei dem Diamantensyndikat - Eine

    Darin liegt keine nach § 142 VwGO unzulässige Klageänderung, weil der Klageantrag bei gleichbleibendem Klagegrund lediglich den inzwischen eingetretenen Veränderungen angepaßt worden ist (BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1977 - BVerwG 6 C 54.76 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 53).
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